Schon von Anbeginn hat sich die Kanzlei auf das Gebiet des Arbeitsrechts spezialisiert, später ist der Bereich des Verkehrsrechts hinzugekommen.
Weitere Tätigkeitsbereiche der Kanzlei bilden noch das allgemeine Zivilrecht sowie das Familien- und Erbrecht und das Gesellschaftsrecht.
Derzeit zwei Fachanwälte für Arbeitsrecht und ein Fachanwalt für Verkehrsrecht verfügen über langjährige praktische Erfahrung und hohe fachliche Kompetenz auf ihren jeweiligen Tätigkeitsgebieten, die durch kontinuierliche, fachspezifische Fortbildung gesichert und vertieft wird. Dies garantiert die bestmögliche Beratung und Vertretung unserer Mandanten.